Mit Kopftuch und Köpfchen...
Eine junge Frau hat ihre Referendarszeit
abgeschlossen und möchte nun als Lehrerin eingestellt werden. Soweit nichts
Ungewöhnliches, allerdings ist die 25jährige Fereshta Ludin Muslimin. Sie hat schon als
Referendarin mit Kopftuch unterrichtet und trägt es freiwillig, als Ausdruck ihrer
religiösen Überzeugung. Nun wurde der Einstellungsantrag von Fereshta Ludin vom
baden-württembergischen Kultusministerium abgelehnt - mit der Begründung, das Kopftuch
könne als "politisches Symbol" vereinnahmt werden. Tatsächlich gibt es in
vielen islamischen Ländern viele Frauen, die ein Kopftuch tragen müssen, bis hin zur
vollständigen Verschleierung. Besonders strenge Islamisten fordern für alle Frauen den
Zwang zum Kopftuch, auch um sich von Andersgläubigen, also z.B. Christen, abzugrenzen.
Allerdings gibt es verschiedene Arten, ein Kopftuch zu binden. Wenn - wie bei Fereshta
Ludin - der Haaransatz noch zu sehen ist, gilt das Kopftuch nicht als völlige Abgrenzung.
Die eigentliche Frage ist allerdings, ob eine Muslimin als Lehrerin unseres Staates ihre
persönliche religiöse Überzeugung durch z.B. ein Kopftuch offen zur Schau tragen darf.
Zur Erinnerung: Lehrerinnen und Lehrer sind an die Verfassung gebunden, für sie gilt aber
wie für alle Bundesbürger die Religionsfreiheit. Eine Lehrerin, die überzeugte und
engagierte Christin ist, dürfte also auch mit einem goldenen Kreuz an einer Halskette
unterrichten. Müssen Muslime, die eine Minderheit in diesem Staat darstellen, sich
anpassen, oder bleibt es jedem und jeder selbst überlassen, seine Religion in einem
gewissen Rahmen auszuleben? Mich würde es nicht stören, von einer Lehrerin mit Kopftuch
unterrichtet zu werden - ich störe mich ja auch nicht an christlichen Lehrern, obwohl ich
ihre religiösen Ansichten nicht teile.